Polizeigesetz NRW: Unterstützt unsere Verfassungsbeschwerde!

Das autoritäre, neue Polizeigesetz NRW haben CDU, FDP und SPD im Dezember 2018 beschlossen. Staatstrojaner, Kontaktverbote, elektronische Fußfessel und wochenlange Präventivhaft drohen auf Basis von Vermutungen der Polizei und einer fragwürdigen Definition von Terrorismus. Wir reichen dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein! 
 
Davon betroffen sind alle, die sich in NRW aufhalten. Mit dem neuen Gesetz kann die Polizei selber Gefahrenorte definieren und dort Personen und Fahrzeuge kontrollieren. Auch die Videoüberwachung soll ausgebaut werden. 
 
Besonders gefährdet sind Aktivist.innen: Wenn „Tatsachen die Annahme begründen, dass die Identitätsfeststellung […] vorsätzlich verhindert worden ist“, darf eine Person mit richterlicher Anordnung bis zu sieben Tage in Gewahrsam genommen werden. Bei Aktionen des zivilen Ungehorsams im Hambacher Forst ist es gängig, dass Aktive ihre Fingerabdrücke mit Kleber unkenntlich machen. Dafür droht jetzt Gefängnisaufenthalt. 
 
Wir wollen die Verschärfung kippen – hier unterschreiben und unserer Verfassungsbeschwerde mehr politisches Gewicht verleihen!

Am 30. Oktober 2019 haben wir die Verfassungsbeschwerde gegen klassische Telekommunikationsüberwachung, Staatstrojaner und die sogenannte drohende Gefahr im Polizeigesetz NRW eingereicht. Hintergründe und Informationen:
https://digitalcourage.de/blog/2019/verfassungsbeschwerde-polgnrw-tkue-qtkue-drohende-gefahr
 


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